Ludewig Rechtsanwälte informieren über Corona-Kredite/ &- Zuschüsse

Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen sind von der Coronakrise betroffen. Es gibt kaum einen Bereich, der verschont geblieben ist und es ist auch noch lange nicht absehbar, welches wirtschaftliche Ausmaß der Pandemie wirklich folgen wird. Sowohl die Bundesregierung als auch die Regierungen der Bundesländer und einzelne Kommunen haben nun diverse Kredit- und Hilfsprogramme ins Leben gerufen, die Unternehmen unterstützen sollen.

Wir geben hier einen kleinen unverbindlichen Überblick über die gängigen Programme und wichtigsten Anlaufstellen, insbesondere in NRW und konkret in unserer schönen Kurstadt.

KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterscheidet in drei Fälle, je nach Alter der Unternehmen:

KfW-Unternehmerkredit (min. 5 Jahre tätig)

Diesen gibt es für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt tätig sind.

  • für große Unternehmen, das sind solche mit mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Mio. Euro Umsatz oder mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme, übernimmt die KfW 80% des Haftungsrisikos
  • für kleine und mittlere Unternehmen, mithin solche mit weniger als 250 Mitarbeitern, übernimmt die KfW 90% des Haftungsrisikos

Konkrete Kreditsummen stellt die KfW auf ihrer Website dar:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/

KfW-Gründerkredit (min. 3 Jahre tätig)

Diesen gibt es für Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt sind.

  • es gelten die Bedingungen des KfW-Unternehmerkredits

Weitere Informationen der KfW gibt es hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/

 junge Unternehmen (jünger als 3 Jahre)

Für noch jüngere Unternehmen kann eine spezielle Form des KfW-Gründerkredits in Frage kommen

 KfW-Schnellkredit

Zusätzlich besteht bei der KfW für mittelständische Unternehmen (<250 MA) die Möglichkeit einen KfW-Schnellkredit in Anspruch zu nehmen, welcher zu 100% durch eine Garantie des Bundes abgesichert wird. Dadurch sollen die Hausbanken die Kreditanträge noch schneller prüfen können.

Es gelten folgende Bedingungen:

1.  maximaler Kreditbetrag:     drei Monatsumsätze des Jahres 2019
2.  Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
3.  Unternehmen mit bis zu 250 Unternehmen erhalten maximal 800.000 Euro
4.  für Unternehmen die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und entweder 2019 oder im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erwirtschaftet  haben
5.  eine spätere Umwandlung in einen KfW-Kredit mit anderen Bedingungen ist möglich

Die Schnellkredite sollen ab Donnerstag, 09.04.2020, verfügbar sein.

Ablauf:

Der Antrag auf einen Kredit wird nicht bei der KfW direkt gestellt, sondern bei der jeweiligen Hausbank. Wer nicht über eine Hausbank verfügt, kann sich an jede beliebige Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank wenden. Diese Banken prüfen die Anträge in einem beschleunigten Verfahren und leiten sie anschließend an die KfW weiter. Sobald die KfW ihre Zustimmung gibt, kann der Kreditbetrag ausgezahlt werden. Die Banken bemühen sich laut eigenen Angaben um eine beschleunigte Bearbeitung.

Weiteren Informationen unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Kredite und Zuschüsse der Bundesregierung und der Bundesländer

für kleine und mittlere Unternehmen,

Selbstständige und Freiberufler

Der Bund hat ein 50 Milliarden Euro schweres Soforthilfe-Programm für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige aufgelegt.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Davon profitieren diese wie folgt:

  1. eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate erhalten Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten
  2. eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für drei Monate erhalten Betrieb mit bis zu zehn Beschäftigten

Die Verfahren zur Antragstellung werden von den einzelnen Bundesländern sowie teilweise deren Kommunen übernommen. Dabei stocken die Regierungen der Bundesländer die Hilfen des Bundes teilweise noch zusätzlich auf und bieten eigene Hilfsprogramme an. Die Antragstellung ist in allen Bundesländern bereits möglich.

Anlaufstellen, Antragsverfahren und Fristen für NRW im Überblick:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Es wird ausdrücklich angeraten nur diese offizielle Seite zu benutzen, da es bereits zu Betrugsfällen gekommen ist.

Finanzielle Entlastung: Stundungen von Steuern

Das Bundesfinanzministerium teilt mit, dass von der Coronakrise betroffene Unternehmen bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf die grundsätzliche, zinsfreie Stundung aller im Jahr 2020 zu leistenden Steuerzahlungen stellen können. Die Finanzbehörden der Länder, die diese Steuern einziehen, sollen keine hohen Anforderungen zur Begründung der Anträge stellen. Diese Maßnahme betrifft die Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie die Umsatzsteuer.

Außerdem kann das zuständige Finanzamt auf Antrag des Unternehmens die Vorauszahlungen für Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie die Messbeträge für Gewerbesteuer-Vorauszahlungen anpassen. Kann das Unternehmen glaubhaft machen, dass es durch die Coronakrise weniger einnehmen wird, sollen die Beträge schnell herabgesetzt werden. Auf die Vollstreckung von Steuerschulden soll ebenfalls bis Ende 2020 verzichtet werden.

Das zuständige Finanzamt ist richtiger Ansprechpartner für die Anträge auf Steuerstundungen. Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Bad Oeynhausen

 Am 08.04.2020 haben alle Haushalte eine Information seitens des Bürgermeisters Achim Wilmsmeier erhalten. Auch die Stadt Bad Oeynhausen unterstützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KUM). Um die Liquidität dieser Unternehmen und Gewerbetreibender nicht weiter zu belasten, sind die formellen Voraussetzungen für die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer herabgesetzt und auch die Regeln für die Stundung von Steuernachzahlungen gelockert worden.

Ein formloser Antrag kann hier gestellt werden:

steuern@badoeynhausen.de

Zudem erteilt der Wirtschaftsförderer Patrick Zahn unter p.zahn@badoeynhausen.de sowie unter der Rufnummer 05731 – 14-1050 weitere Informationen zu Hilfsmaßnahmen der Stadt.

Das Team der Ludewig Rechtsanwälte steht Ihnen bei der Beantragung und Zusammenstellung der Antragsunterlagen gerne zur Verfügung.

Wir sind für Sie da – online, telefonisch und auch persönlich (unter Einhaltung der Corona-Regeln und Hygienestandards).

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2022-03-23T14:02:29+00:00
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